Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltung der AGBs

Für alle Aufträge an uns gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende AGBs des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt.

2. Präsentation

Jegliche, auch teilweise Verwendung von uns mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellter oder überreichter Arbeiten und Leistungen (Präsentation), seien sie urheberrechtlich geschützt, oder nicht, bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der unseren Arbeiten und Leistungen zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. In der Annahme eines Präsentationshonorares liegt keine Zustimmung zur Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen.

3. Abwicklung von Aufträgen

3.1 Von uns übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.

3.2 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen u. ä.), die wir erstellen oder erstellen lassen, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben unser Eigentum. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung sind wir nicht verpflichtet.

4. Auftragserteilung an Dritte

4.1 Wir sind berechtigt, die uns übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.

4.2 Wir sind berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung wir vertragsmäßig mitwirken, im Namen des Auftraggebers zu erteilen. Der Auftraggeber erteilt hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht.

4.3 Aufträge an Werbeträger erteilen wir im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt- oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird. Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haften wir nicht.

5. Lieferung, Lieferfristen 5.1 Unsere Lieferverpflichtungen sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von uns zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (z. B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.

5.2 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z. B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.

5.3 Von uns zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bildoder Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von uns bestätigt wird.

5.4 Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann unsere Aufgabe, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Künstlersozialabgabe, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.

6.2 Bei Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich.

6.3 Unsere Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.

6.4 Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen, behalten wir uns das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor. Rechte an unseren Leistungen, insbesondere urheberechtliche Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen auf den Auftraggeber über.

7. Urheber- und Nutzungsrechte

7.1 Mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars überträgt die Agentur dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck der Auftragsarbeit erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Nutzungs- und sonstige Rechte gehen also nur insoweit auf den Auftraggeber über, als dies aus der anfänglichen Aufgabenstellung hervorgeht (Werbemittel –medium, Vertriebsgebiet, Auflagen, Zeiträume etc.), ansonsten sind sie gesondert zu regeln. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede.

7.2 Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

7.3 Die Arbeiten der Agentur dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der Agentur vom Kunden ein zusätzliches Honorar in der 5-fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.

7.4 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Agentur.

7.5 Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.

8. Gewährleistung, Haftung

8.1 Von uns gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.

8.2 Bei Vorliegen von Mängeln steht uns das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zu.

8.3 Schadensersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen, wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig gehandelt haben. Das gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Falle ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Gegenüber Unternehmern haften wir für Schadensersatzansprüche jeder Art ferner nicht bei grob fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen. Schadensersatzansprüche jeder Art gegenüber Unternehmern sind auf den Ausgleich typischer und vorhersehbarer Schäden beschränkt.

9. Gerichtsstand, anwendbares Recht

9.1 Ist der Auftraggeber Kaufmann, so ist das für unseren Sitz zuständige Gericht als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten vereinbart.

9.2 Es gilt deutsches Recht.

 

Karlsruhe, Stand 06.09.1999